Rosa D.
Rosa D. (1889 - ?)
Die Hausiererin Rosa D. wird 1932 zwangsweise in die Heil- und Pflegeanstalt nach Klingenmünster gebracht. Der einweisende Bezirksarzt bezeichnet sie als »geistig minderwertig« und »moralisch vollkommen verdorben«. Sie sei der »Gewerbsunzucht« nachgegangen und sei durch ihr »obszönes« Verhalten in der Öffentlichkeit aufgefallen. Im März 1934 stellt sie in der Anstalt selbst einen Antrag auf Sterilisation, um entlassen zu werden. Der Klingenmünsterer Arzt Heinrich Schmidt attestiert ihr »angeborenen Schwachsinn«. Das »Erbgesundheitsgericht« Frankenthal beschließt im April ihre Sterilisation. Nach der Operation im Krankenhaus Ludwigshafen flüchtet sie, wird in Neustadt wieder aufgegriffen und nach Klingenmünster gebracht. Auch von dort flüchtet sie kurze Zeit später, wird aber nachträglich entlassen. 1935 wird Rosa D. wegen Bettelns verhaftet und nochmals ein Gutachten über ihre Zurechnungsfähigkeit aus Klingenmünster angefordert. Gutachter Heinrich Schmidt zählt sie darin fest »nicht zu den Geisteskranken im engeren Sinn«, sondern sieht in ihr eine »haltlose, leicht erregbare Psychopathin«.
Erbkarteiblatt für Rosa D., in dem sie als »geistig minderwertige leicht erregbare Schwachsinnige« bezeichnet wird. (© Landesarchiv Speyer)